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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Terrarienwelt Inh. Robert ElbertFriedenstraße 23, 67067 Ludwigshafen / Rh. Durch das Absenden Ihrer Bestellung erkennen Sie die AGB´s von Terrarienwelt.de an.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Keine Mahnabteilung-Keine Ausfälle. Leider ist es so,dass über 30%aller Käufe per Rechnung im Internet NICHT bezahlt werden !!
Das spricht leider eine klare Sprache. Wir bitten deshalb um Verständnis für diese Maßnahme.
§ 1 Geltung der Bedingungen Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen sind
ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. § 2 Angebote, Lieferfristen und Lieferpflicht
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. (2) Nebenabreden, Änderungen und
Ergänzungen sind nur gültig wenn, sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. (3) Die zu unseren Angeboten angegebenen Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Angaben über technische Daten und dergl. kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand, und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften da. (4) Für den Umfang der Lieferung gilt unsere
schriftlich Auftragsbestätigung. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart wurde. (5) Ereignisse höherer Gewalt, sowie
Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und welche die Termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen – hierzu gehören auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um
die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. (6) Zu Teilleistungen und Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt. § 3 Preise und Versand (1) Sämtliche Preise
sind Bruttopreise inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich unfrei ab Ludwigshafen/Rh. bzw. Speditionslager.(2) Soweit nichts anderes angegeben halten wir uns an die in unseren
Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Erhöhen sich nachträglich die Lohn – und Materialkosten, oder die Preise unserer Lieferanten, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis
entsprechend zu erhöhen. (3) Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. (4)
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. In diesem Falle behalten wir uns vor, zusätzlich entstandene Lagerkosten geltend zu machen.
§ 4 Zahlungsbedingungen (1) Unsere
Rechnungen sind, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt oder soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart sind, sofort ohne Abzug zahlbar.(2) Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur
auf die Konten unserer Firma oder an solche Personen geleistet werden, die bei der Entgegennahme der Zahlung unsere schriftliche Inkasso-Vollmacht vorlegen. (3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel
behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung wird nicht
übernommen. (4) Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 des BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Bestellers legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt sind.
(5) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen. (6) Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Wechsel oder Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns
andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen. In diesem Falle behalten wir uns außerdem das Recht vor, bezüglich
sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlange. (7) Von uns nicht schriftlich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Besteller weder zu Aufrechnung noch zur Zurückbehaltung der Zahlung. § 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller verwahrt das uns zustehende Eigentum
unentgeltlich.(2) Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Ware ( Vorbehaltsware ) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seine Verpflichtung uns gegenüber
ordnungsgemäß erfüllt. Mit Wirksamwerden dieser Lieferungs-, Verkaufs und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer
Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 10
%. Übersteigt der Werte der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so verpflichten wir uns, auf verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende
Sicherheiten freizugeben. (3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller. (4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des
Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. (5) Bei berechtigten
Verlangen auf Herausgabe der gelieferten Waren oder einem berechtigten Verlangen auf Verwertung gewährter Sicherheiten, ist der Besteller damit einverstanden, daß die Gegenstände bzw. Sicherheiten ohne Urteil oder
Beschluss eines Gerichts oder Inanspruchnahme eines Gerichtsvollziehers auf seine Kosten von uns in Besitz genommen werden, ohne das hiermit ein Rücktritt vom Kaufvertrag zu sehen ist. (6) Wir sind
berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers die in Besitz genommenen Kaufgegenstände oder Sicherheiten durch freihändigen Verkauf auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der
Erlös nach Abzug der Kosten wird dem Besteller auf seine Restschuld gutgebracht. Ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt. (7) Wir verpflichten uns, dem Besteller auf sein Verlangen hin, von ihm gegebene
Sicherheiten freizugeben, soweit diese den Wert unsere jeweiligen Gesamtforderungen um 25 % übersteigen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung (1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche – insbesondere unter
Ausschluss jeglicher Ansprüche für Folgeschäden des Bestellers – Ersatz oder Bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Wir übernehmen keine Garantie für Mängel, die auf transportbedingte Dejustierungen und
natürlichen Verschleiß zurück zuführen sind. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ohne unsere Zustimmung ausgewechselt, so entfällt jede
Gewährleistung. Gebrauchte Waren sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. (3) Der Besteller muß die
Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlust sofort glaubhaft ( z.B. Tatbestandsmeldung des Spediteurs ) Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns
offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung , schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind nach unsere Wahl entweder in dem Zustand, in dem sie
sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten oder nach Aufforderung franko an uns zurück zusenden. Der Versand von Austauschteilen erfolgt unfrei. Ein Verstoß gegen
die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. (4) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu, und sind nicht abtretbar. (5) Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig
verursacht wurde. § 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
(1) Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.(2) Liegen die Vorraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor – insbesondere Vollkaufmannseigenschaft des Bestellers – wird für etwaige Streitigkeiten aus
den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile der Gerichtsstand Ludwigshafen / Rh. vereinbart. (3) Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so wird damit die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht. |